Sozialdetektive brauchen klare Grenzen

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat die gesetzliche Grundlage für Observationen im Sozialhilfebereich in wesentlichen Punkten verbessert. Es braucht jedoch noch weitergehende Grenzen für Sozialdetektive. Insbesondere muss die Zuständigkeit für die Genehmigung von Observationen beim Bezirksrat liegen, um eine möglichst einheitliche Handhabung im ganzen Kanton sicherzustellen.

Der Bezug von Sozialhilfe geht vielerorts mit einer grossen Stigmatisierung einher – mitunter leider auch durch Gemeindebehörden. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich sinnvoll, eine gemeinsame gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Massnahmen bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch für alle Gemeinden im Kanton Zürich klar und einheitlich regelt. Diese Massnahmen müssen unbedingt verhältnismässig sein und dürfen nicht übermässig und unnötig in die Grundrechte von betroffenen Personen eingreifen.

 

Gerade diesem Kriterium wurde die ursprüngliche parlamentarische Initiative Hoffmann von SVP und FDP nicht mal ansatzweise gerecht, sondern hätte einen massiven und völlig unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte von Sozialhilfebeziehenden bedeutet.

Es besteht noch Nachbesserungsbedarf

In der vorberatenden Kommission konnte diesem Eingriff nun in wesentlichen Punkten Grenzen gesetzt und die Vorlage dadurch stark verbessert werden. So sind z.B. unangemeldete Besuche zu Hause ebenso vom Tisch wie technische Ortungsmittel für Fahrzeuge (z.B. GPS-Tracker).

 

In einem wesentlichen Punkt besteht jedoch nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Da es sich bei verdeckten Observationen um eine Zwangsmassnahme handelt, ist es besonders wichtig, dass bei allen Gemeinden im Kanton eine einheitliche Handhabung garantiert ist. Um das sicherzustellen, muss die Kompetenz für die Genehmigung von Observationen zwingend beim jeweiligen Bezirksrat liegen – und nicht bei der Gemeinde. Nur so kann ein willkürlicher Überwachungsaktionismus verhindert werden.

Viel dringender wären Massnahmen gegen Steuerhinterziehung

Während der Kantonsrat nun eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Sozialmissbrauch schafft, bleibt er beim finanziell gravierendsten Missbrauch im Kanton Zürich nach wie vor untätig: der Steuerhinterziehung. Dabei übersteigen die Summen, die der Kanton Zürich jedes Jahr durch Steuervergehen verliert, jene des Sozialhilfebetrugs um ein Vielfaches.

 

Viel dringender als Massnahmen im Sozialhilfebereich wären darum solche im Bereich der Steuerhinterziehung. Eine entsprechende Motion der SP für eine gesetzliche Grundlage für Steuerdedektive ist im Kantonsrat nach wie vor pendent. Ihre Behandlung wird zeigen, ob die rechte Ratsseite Missbrauch auch dann bekämpft, wenn sie ihn nicht politisch ausschlachten kann.